Anerkennungen aus dem Ausland

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ein wichtiger und zentraler Bestandteil von Austauschprogrammen am IfS. Wir haben das Ziel, Anerkennungen zu ermöglichen und Unterschiede flexibel handzuhaben.

Vor der Ausreise

Klären Sie frühzeitig, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können, um größtmögliche Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf zu erhalten.

Wenn Sie mit Erasmus+ ausreisen, gibt es hierzu verbindliche Vorgaben. Alle Erasmus-Studierenden müssen beispielsweise das OLA erstellen.

Schritt 1: Kurswahl

Informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer Gastuniversität über das Kursangebot und besprechen Sie Ihre Kurswahl rechtzeitig mit der Austauschkoordination am IfS.

Prüfungsleistungen können anerkannt werden, sofern kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und Anforderungen festgestellt wird. Ob ein wesentlicher Unterschied vorliegt wird anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Niveau der erworbenen oder zu erwerbenden Kompetenzen
  • Workload (ECTS)
  • Profil des Studienprogramms
  • Lernergebnisse

Die Vergabe von Erasmusstipendien erfolgt immer für ein Auslandsstudiensemester/-jahr auf Vollzeitbasis. Daher liegt der allgemeine Richtwert für die Kurswahl bei 30 ECTS pro Semester. Das IfS empfiehlt, mindestens 20 ECTS erfolgreich zu absolvieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie noch ECTS für Ihr Studium benötigen oder nicht.

Da es universitäts- und fachbereichsspezifische Unterschiede bzgl. der ECTS-Vergabe gibt, können keine pauschalen Aussagen zur vorgesehenen Anzahl der Kurse, die Sie pro Semester an der Gasthochschule belegen müssen, getroffen werden.

Lesen sie bei ihrer Gastuniversität sowie beim spezifischen Kursprogramm nach und kontaktieren Sie Ihre Programmbeauftragte.

Finden Sie heraus, welche relevanten und anerkennungsfähigen Kurse es an Ihrer Gastuniversität bzw. bei Ihrem ausgewählten Programm gibt.

Kontaktieren Sie die in Ihrem Fachbereich zuständige Austauschkoordinatorin am IfS und bitten Sie um Prüfung der ausgewählten Kurse auf Anerkennungsfähigkeit.

Schritt 2: Learning Agreement

Die Learning Agreement soll eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandsaufenthalts ermöglichen und sicherzustellen, dass Studierende eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich absolvierten Kurse erhalten.

Ziel der Learning Agreement ist es, das beabsichtigte akademische Programm bzw. die Kurswahl festzuhalten. Vor dem Beginn des Aufenthaltes muss sie von allen Beteiligten genehmigt werden: dem/der Studierenden, der entsendenden Einrichtung und der aufnehmende Einrichtung.

Sie können ihre Learning Agreement online erstellen - aber erst sobald die Kurswahl abgesprochen ist und die möglichen Anerkennungen bestätigt sind.

Einen ausführlichen Leitfaden zum Ausfüllen des OLAs finden Sie im Moodle-Kurs des International Office.

Nach der Rückkehr

Schritt 3: Anerkennung der Leistungen

Nach Ihrer Rückkehr unterstützen wir Sie gerne und wickeln die Anerkennung der Leistungen mit Ihnen gemeinsam ab.