01 Apr
30 Sep

Frist für die Leistungsanerkennung

Termin:

1. April 2026 - 30. September 2026

Während eines früheren Studiums (abgeschlossen oder abgebrochen) erbrachte Leistungen müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, in dem der/die Studierende wieder immatrikuliert ist, anerkannt werden.

Um die Voraussetzungen für eine Anerkennung externer oder interner Leistungen zu klären und den Antragsprozess zu starten, melden Sie sich frühzeitig bei uns.

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