31 Mär

Frist für die Leistungsanerkennung

Termin:

Di.:
00:00 Uhr

31. März 2026

Während eines früheren Studiums (abgeschlossen oder abgebrochen) erbrachte Leistungen müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, in dem der/die Studierende wieder immatrikuliert ist, anerkannt werden.

Um die Voraussetzungen für eine Anerkennung externer oder interner Leistungen zu klären und den Antragsprozess zu starten, melden Sie sich frühzeitig bei uns.

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