Während eines früheren Studiums (abgeschlossen oder abgebrochen) erbrachte Leistungen müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, in dem der/die Studierende wieder immatrikuliert ist, anerkannt werden.
Um die Voraussetzungen für eine Anerkennung externer oder interner Leistungen zu klären und den Antragsprozess zu starten, melden Sie sich frühzeitig bei uns.