Abgeschlossene Projekte
Eine Auswahl schon abgeschlossener Projekte aus unserem Lehrbereich
Eine Auswahl schon abgeschlossener Projekte aus unserem Lehrbereich
Mittlerweile gehört zu einem ‚guten Tod’ ein aufwändiges Management des Sterbens, das Medizin, Seelsorge, Pflege, Familie und Freunde umfasst; aber vor allen Dingen wird jeder Einzelne ermuntert, Herr seines eigenen Sterbens zu sein. Dies impliziert, dass die Lebensqualität der letzten Lebenstage – das persönliche Wohlbefinden, die Nähe zu anderen Menschen, aber auch das Ausmaß von Ängsten, Traurigkeit und Depressionen – vermehrt bei der alltäglichen Praxis der Sterbebegleitung in den Fokus gerät und sämtliche Beteiligten, die Betroffenen, die Familie und Freunde, Pflegekräfte und Ärzte sowie Ehrenamtliche, involviert. Diese multiplen Perspektiven können jedoch zu Unsicherheiten in der Praxis bezüglich der Deutung eines normativen Ideals des ‚guten Sterbens’ führen.
Unser Ziel ist es:
Ein DFG-Forschungsprojekt.
Das DFG-Forschungsprojekt geht von zwei Grundannahmen aus:
Das Forschungsprojekt wird dies empirisch an drei Fallstudien über die Organspende, über die Beschneidung und über die Palliativmedizin exemplarisch demonstrieren. Diesen drei Fällen ist gemein, dass sie sowohl Debatten mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit erzeugen als auch, dass hier Sprecher unterschiedlicher gesellschaftlicher und kultureller Herkünfte aufeinander stoßen. In diesen Fällen lässt sich, so die Annahme, die Struktur von Übersetzungskonflikten zwischen unterschiedlichen funktionalen Logiken, Professionen und Wissensformen beobachten.
Der Topos der "Übersetzung" dient dazu, darauf aufmerksam zu machen, dass sich die unterschiedlichen Perspektiven nicht ohne Rest und nicht eins-zu-eins aufeinander abbilden lassen und damit letztlich in unlösbare Konflikte geraten, für die empirisch freilich dann doch Lösungen gefunden werden müssen. Neben der Analyse der Fallstudien verfolgt das Forschungsprojekt zugleich auch das Ziel, die Theoriefigur der funktionalen Differenzierung empirisch ernst zu nehmen.
Einerseits soll damit der Kritik begegnet werden, Differenzierung bedeute Berührungslosigkeit und wohldefinierte Arbeitsteilung. Andererseits soll so empirisch gezeigt werden, wie eine Gesellschaft, der keine zentral steuernde Instanz bzw. Funktion zur Verfügung steht, mit ihrer Differenzierung umgeht.
Aus den Ergebnissen sollen sich darüber hinaus auch begriffliche Präzisierungen der Theorie funktionaler Differenzierung als Forschungsprogramm ableiten lassen.
Moderne Gesellschaften charakterisiert ein Anstieg an Handlungsoptionen bei gleichzeitigem Zuwachs an Entscheidungsdruck.
Mit dem Recht haben sie Prozeduren institutionalisiert, mit welchen auf die exponentielle Zunahme von Entscheidungsproblemen reagiert werden kann. Das Forschungsprojekt untersucht einen möglichen Rechtsformenwandel in der Regulation dieser Entscheidungskonflikte: Gehen mögliche „Resilienzreserven“ des Rechts in diesem Veränderungsprozess verloren? Oder kommt es zu neuen Rechtsformen?
Unter dem Stichwort „rechtliche Selbstbindungsmechanismen“ analysiert das Forschungsprojekt daher sich verändernde Entscheidungsprozeduren moderner Gesellschaften.
Institutionen können handlungsorientierend wirken. Entweder schaffen sie spezifische Programmierungen und Institutionalisierungen („Ethik-Kommissionen“), oder aber sie formulieren abstraktere Prinzipien („Vorsorgeprinzip”), durch die sich für die Beteiligten neue Entscheidungsspielräume eröffnen.
Zu beobachten ist: Immer öfter sind Akteure gezwungen, ad-hoc zu reagieren, ohne dabei auf Erfahrungswerte zurückgreifen zu können. Denn die neuen Entscheidungssituationen können immer weniger auf Grundlage eines erfahrungsbasierten Wissens entschieden werden. Daher werden neue Formen der Verantwortung, Transparenz und Partizipation eingefordert. Diese „Lösungsangebote“ erweisen sich jedoch oftmals als ambivalent: Ein Zuviel an Transparenz kann die Entscheidungsfähigkeit wieder mindern, ein Zuviel an Partizipation Desinteresse an politischen Prozessen auslösen.
Den hiermit einhergehenden Rechtsformenwandel untersucht das Forschungsprojekt empirisch an Ethik-Kommissionen (mit Fokus auf das Feld der Biomedizin) und aktuellen Veränderungen im Risikoverwaltungsrecht (mit Fokus auf die Chemikalienregulierung).
Ein vom Bayerisches Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst geförderten Projekt.
Auf welche Wissensbasis können politische Entscheidungsträger zurückgreifen?
Wie funktioniert die Wissenszirkulation zwischen Forschungsinstitutionen und Politik?
Fragen dieser Art werden im Rahmen des Forschungsprojektes ‚Knowledge and Policy‘ gestellt und beantwortet. Das Projekt untersucht die Intersektionen von wissenschaftlicher Expertise und politischen Entscheidungsfindungsprozessen. Es sollen Einblicke darüber verschafft werden, wie Fachwissen relevanter Wissenschaftszweige in Form von Expertengremien, Ausschüssen oder Auftragsforschung Eingang in politische Entscheidungen findet. Als Fallbeispiel werden Aspekte der Gesundheits- und Bildungspolitik in Deutschland untersucht.
Das internationale Forschungsprojekt sucht nach Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Untersuchungssektoren ‚Bildungs-‘ und ‚Gesundheitspolitik‘ sowie zwischen den teilnehmenden Ländern. Es sollen länder- und sektorspezifische Modelle der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik nachgezeichnet werden.
Beteiligte Länder:
Die Vertreter einer Soziologie reflexiver Modernisierung heben hervor, dass im Prozess der Globalisierung und einer zunehmenden Transnationalisierung nationalstaatliche Regulierungs- und Handlungsformen unter Druck geraten. Hierbei ist es offensichtlich, dass die einschlägigen Rechtsformen sich im Prozess der Regulierung und Steuerung der unterschiedlichen Herausforderungen der Risikogesellschaft sowie der unbeabsichtigten Nebenfolgen der Weltrisikogesellschaft verändern. Als Konsequenz dieser Prozesse lassen sich neuartige Formen transnationalen Rechts beobachten, die unter dem Begriff des „emergenten Rechts“ diskutiert werden.
Das DFG-Forschungsprojekt unternimmt den Versuch, diesen rechtspolitischen Wandlungsprozess im Kontext transnationaler und kosmopolitischer Ordnungsbildungen zu systematisieren und an ausgesuchten exemplarischen Beispielen die normative Institutionalisierung eines „reflexiven Konstitutionalismus“ zu begründen. Dieser Wandlungsprozess wird einerseits rechtsimmanent (Prozeduralisierung, Temporalisierung, Flexibilisierung) sowie rechtspolitisch (Grundrechtssystematik, Entscheidungsregeln auf Verfassungsebene) untersucht. Andererseits unterscheidet das Projekt diese Untersuchungsebenen nach einer nationalstaatlichen und kosmopolitischen Perspektive. Gerade im transnationalen Wirtschaftsrecht (Medizinrecht, Patentrecht) lässt sich die Herausbildung eines transnationalen Kollisionsrechts beobachten (rechtsimmanente Veränderungen). In der Verschränkung nationalstaatlicher und kosmopolitischer Blickwinkel wird die besondere Dynamik des gegenwärtigen Wandels von Rechtsformen modernen Rechts sichtbar. Um diese Dynamik in seiner Reichweite hervorheben zu können, wird das Forschungsprojekt seine Analyse unter dem Gesichtspunkt des Ausnahmezustands strukturieren. Denn letztlich provozieren die Entwicklungen auf beiden Ebenen die grundsätzliche Frage nach den Grenzen und der Wirksamkeit modernen Rechts.
Die Vermehrung von Ethik-Komitees in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen verweist auf zweierlei: zum einen darauf, dass die moderne Gesellschaft unhintergehbar mit moralischer Diversität leben muss, zum anderen darauf, dass Entscheidungen in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen zunehmend ohne sichere Entscheidungskriterien gefällt werden müssen. Das interdisziplinär angelegte Forschungsprojekt beteiligt Theologen und Soziologen. Während die theologischen Kollegen sich in erster Linie für die Frage interessieren, wie sich bestimmte Standards abendländischer Begründungsfiguren in gegenwärtige Entscheidungsroutinen implemenetieren lassen, ist es das Interesse der soziologischen Beteiligten, semantische und strategische Grundstrukturen in ethischen Entscheidungsprozessen herauszuarbeiten.
Dabei werden sowohl gesellschaftstheoretische als auch organisationssoziologische und Fragen des Transfers wissenschaftlich begründeter Standards in nicht-wissenschaftliche Handlungszusammenhänge untersucht. Gegenstand der Untersuchung werden in erster Linie medizinische Ethik-Komitees sein.
Ein DFG-Forschungsprojekt.
Das DFG- Forschungsprojekt erarbeitet die spezifischen risikorechtlichen Besonderheiten, die in der gegenwärtigen Entwicklung der Biomedizin beobachtet werden können. Die neuartigen „Personalitätsrisiken“ im Kontext biomedizinsicher Humantechnologien, beobachtbare „Subjektivierungsprozesse im Recht“ als auch neue grundrechtspolitische Debatten dienen als Untersuchungsfeld, um die hieraus resultierenden Konfliktlinien in zwei Richtungen zu differenzieren. Einerseits die Konstituierung und Differenzierung neuer Rechtssubjektivität im Kontext der Biomedizin sowie ihrer subjektivrechtlichen Ausdrucksformen, die nicht mehr umstandslos mit den bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Rechten des institutionalisierten Individualismus kurzgeschlossen werden können. Andererseits mögliche Antworten auf die dadurch hervorgerufenen Konflikte, die sich in den bisherigen prozeduralen Lösungen abzeichnen und einer weitergehenden Differenzierung bedürfen.
In einer zweiten Hinsicht beabsichtigt das Projekt eine Präzisierung der gegenwärtigen Zeitdiagnose einer „Entgrenzung“ des Politischen. Dabei geht es von der Vermutung aus, dass in den rechtsempirischen Beobachtungen neuer Rechtssubjektivität sich Konfliktlinien zeigen, die nicht allein eine Zunahme neuer subjektiver Rechte implizieren, sondern vielmehr eine Herausforderung bisheriger rechtspolitischer Formen des institutionalisierten Individualismus darstellen.
Für die empirische Weiterentwicklung der „Theorie reflexiver Modernisierung“ greift das Projekt damit die Frage auf, wie durch die konsequente Inanspruchnahme einer „gelingenden Technologie“ soziale Nebenfolgen hervorgerufen werden, die eine Neuorganisation bzw. Infragestellung bisheriger institutioneller Grenzziehungen und Grenzziehungsmuster hervorrufen. Hierbei beabsichtigt das Forschungsprojekt einerseits eine rechtstheoretische sowie rechtspolitische Präzisierung der „Subpolitik“, andererseits eine rechtssoziologische Typologie und prozedurale Heuristik verfahrensrechtlicher Regularien im Umgang mit neuen Risiken.
Nach der Erosion klassischer religiöser und sonstiger traditioneller Todesbilder spürt das Forschungsprojekt alltagsrelevanten Todesbildern nach, von denen anzunehmen ist, dass sie die klassischen und traditionellen Todesbilder entweder substituieren oder erweitern.
Ein DFG-Forschungsprojekt.
Das DFG-Forschungsprojekt leistet einen Beitrag zu der Diskussion um die Veränderung des Status und der Bedeutung „wissenschaftlichen Wissens” in der zweiten Moderne. Unter den Bedingungen „reflexiver Modernisierung” – so die Hypothese – trägt die Zunahme an Wissen gleichzeitig zu einer Steigerung des Nichtwissens bei. Mehr wissenschaftliches Wissen führt mithin nicht notwendigerweise zu mehr Sicherheit, sondern vielmehr zu einer Zunahme an kognitiver Ungewissheit und normativer Unsicherheit. Diese Problematik soll exemplarisch an der medizintechnischen Entwicklung im Bereich der Humangenetik untersucht werden.
Das Projekt erforscht unter ausgewählten Gesichtspunkten drei zentrale gesellschaftliche Institutionen, denen die Aufgabe zukommt, Ungewissheit zu reduzieren bzw. zu kompensieren: die Profession, das Recht und die Politik. Es geht der Frage nach, ob und in welcher Weise in diesen Institutionen die bisherigen Verarbeitungsformen zur Bewältigung von Ungewissheiten ausreichen bzw. an welchen Punkten dies nicht mehr gelingt und in welcher Form sich Anzeichen neuer reflexiver Verfahren auffinden lassen.
In der Folge der Entwicklung humangenetischen Wissens kommt es zu neuen Anforderungen an das Medium des Rechts. Neue Grenzziehungen innerhalb des Systems der subjektiven Rechte werden erforderlich. So erzwingt das humangenetische Wissen beispielsweise eine neue Abwägung zwischen dem Recht auf Wissen um die eigene genetische Abstammung und dem Recht auf Nichtwissen. Auch die Schutzpflichten des Staates müssen durch das im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankerte Grundrecht auf „bioethische Selbstbestimmung“ neu ausgehandelt werden. Zudem betreffen die Entwicklungen der Humangenetik das Selbstverständnis personaler Identität. Formen der Intimität werden politisiert, in deren Folge neue Verhältnisbestimmungen von privat und öffentlich auf die Tagesordnung geraten.
„Life Politics“ verlangen nach neuen rechtlichen Verfahrensinstrumenten, die politischen Verfahrens- und Steuerungsinstrumente der einfachen Moderne reagieren jedoch nur unzureichend auf diese Herausforderung der „life politics“. Daran knüpft sich die zentrale Frage an, welche „mittleren“ Entscheidungs- und Verfahrensebenen hier gefunden werden können. Das Forschungsprojekt greift diese Fragestellungen auf und untersucht in Form neuer Mediations- und Konsensusverfahren deren soziologische und nicht zuletzt rechtssoziologische Funktion.
Von der VW-Sitftung gefördert.
Normen sind Verhaltensregeln, also mehr oder weniger verbindliche Erwartungen, die die Mitglieder einer Gruppe oder der Gesellschaft aneinander stellen und deren Einhaltung sie überwachen. „Normierung“ meint das Setzen, Kontrollieren und Sanktionieren von Verhaltensregeln und impliziert gleichermaßen die Frage nach dem Akteur und dem Vorgang der Normsetzung. Das professionelle Handeln des Humangenetikers ist in ein mehrschichtiges System von Verhaltenserwartungen und -vorschriften eingebunden.
Analytisch legt das Forschungsprojekt ein – am Grad der Verbindlichkeit orientiertes – abgestuftes Modell von Normierung zugrunde, das empirisch überprüft werden soll.
Rechtsnormen, also für die Humangenetik einschlägige Gesetzestexte und rechtskräftige Urteile, sind durch ihr hohes Maß an Verbindlichkeit charakterisiert und bilden damit in diesem Modell die oberste Stufe. Die Normierung professionellen Handelns obliegt jedoch nicht ausschließlich den staatlichen Instanzen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Vielmehr beanspruchen auch die Selbstverwaltungsorgane der Profession, also v.a. die Standesorganisationen und Berufsvereinigungen, dafür eine eigene Zuständigkeit. Auf der zweiten Stufe lassen sich also Verhaltensregelungen und Vorschriften ansiedeln, die seitens der Professionen Medizin und Humangenetik aufgestellt und durchgesetzt werden.
Theoretisch verortet sich die Normierung professionellen Handelns im Spannungsfeld rechtlicher Regulierung einerseits sowie rechtlicher Steuerung von Selbstregulierung andererseits.
Das Forschungsprojekt bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen rechts- und professionssoziologischen Problemstellungen. Dabei ist die Frage einer möglichen Wahlverwandtschaft oder einer inhärenten Widersprüchlichkeit „reflexiver“ Kompetenz in der Humangenetik einerseits und der neueren rechtssoziologischen Diskussion um sogenanntes „reflexives Recht“ andererseits zu klären.
Von der VW-Stiftung gefördert.